Modul: Die Verstärkung

Echte Köche. Fest angestellt. Rechtssicher verliehen.

✓ Behördliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis · Agentur für Arbeit

Wenn Ihnen Personal fehlt, leihen wir Ihnen unsere festangestellten Köche aus: für den Notfall, für die Saison, für den Übergang. Im Gastgewerbe haben diese Erlaubnis nur wenige. Damit sind Sie zu 100 Prozent auf der rechtlich sicheren Seite.

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Dampf über einem Edelstahltopf auf dem Gasherd einer Profiküche

Avorix verleiht festangestellte, sozialversicherte Köche an Hotels und Restaurants in Deutschland und Österreich. Grundlage ist die behördliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Agentur für Arbeit. Das schützt Betriebe vor dem Scheinselbständigkeits-Risiko, das bei vermittelten „selbstständigen" Köchen entstehen kann.

Wann Sie uns rufen.

Der Notfall.

Der Küchenchef fällt aus, die Saison läuft. Ein Avorix-Koch übernimmt, tageweise oder wochenweise.

Die Saison.

Sie brauchen planbar zwei Kräfte mehr. Unsere Köche verstärken Ihr Team für Wochen oder die ganze Saison.

Der Übergang.

Die Neubesetzung dauert länger als geplant. Wir überbrücken, bis Ihre Lösung steht.

Kurzfristige Einsätze sind in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden möglich, im Notfall sind wir rund um die Uhr erreichbar. 98 Prozent der Anfragen können wir innerhalb von 3 Tagen besetzen.

Der Leihkoch geht irgendwann wieder. Sein Wissen bleibt da.

Unsere Köche arbeiten mit der Avorix Koch-App und dokumentieren dabei weiter. Sie bezahlen Personal und bauen nebenbei unser System in Ihrer Küche auf. Bei einer klassischen Zeitarbeitsfirma bleibt nach dem Einsatz nichts zurück. Bei uns bleibt das Wissen.

Warum „günstige Selbstständige" Sie 50.000 Euro kosten können.

Viele Vermittler schicken Ihnen „selbstständige" Köche, die eine Rechnung mit Mehrwertsteuer schreiben. Klingt unkompliziert, ist aber in den meisten Fällen Scheinselbständigkeit: Die Köche arbeiten weisungsgebunden in Ihrem Betriebsablauf, wie Angestellte.

Was bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung passiert: Die Prüfer stufen diese Köche als scheinselbstständig ein, und zwar in den allermeisten Fällen. Dann zahlt nicht der Koch, sondern Ihr Haus: sämtliche Sozialleistungen, rückwirkend für drei bis vier Jahre. Je nach Umfang schnell 50.000 bis 100.000 Euro. Der Koch selbst ist dann meist nicht mehr greifbar.

Deshalb machen wir es anders: Unsere Köche sind bei Avorix fest angestellt und sozialversichert. Wir haben die behördliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis von der Agentur für Arbeit. Unsere Verträge sind von der Agentur für Arbeit geprüft.

Größere Häuser und Hotelgruppen buchen inzwischen nur noch Firmen mit dieser Erlaubnis, aus genau diesem Grund. Im Gastgewerbe haben sie nur wenige Anbieter. Fragen Sie danach, bevor Sie irgendwo buchen. Auch wenn es nicht bei uns ist.

Ihre Gäste erleben Ihre Küche. Nicht unsere.

Kein Gast merkt, dass ein Avorix-Koch mitkocht. Wir nennen keinen Kunden öffentlich, und auf Wunsch sichern wir Ihnen das vertraglich zu.

Was kostet das?

Klare Stundensätze, ohne versteckte Posten. Die Zahlen bekommen Sie im Erstgespräch schwarz auf weiß. Für die ersten Betriebe gelten 2026 Pilotkonditionen deutlich unter dem regulären Preis.

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Häufige Fragen

Wer sind die Avorix-Köche?

Fest angestellte Profis mit Berufserfahrung in Hotel- und Restaurantküchen.

Was ist, wenn der Koch nicht zu unserem Team passt?

Dann sprechen Sie mit uns, und wir finden eine Lösung. Es bringt niemandem etwas, wenn die Chemie nicht stimmt.

Wie läuft das vertraglich?

Über einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, wie ihn die Agentur für Arbeit vorsieht. Sie unterschreiben ein paar Seiten mehr als bei einer Vermittler-Rechnung, und genau das schützt Sie.

Kann aus dem Einsatz mehr werden (Schulung, unser System)?

Ja, jederzeit. Viele Betriebe starten mit einem Personal-Einsatz und bauen danach unser System auf, damit der nächste Ausfall kein Notfall mehr ist.

Sagen Sie uns, was Ihrer Küche fehlt.

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